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ÖFB News | 06. Junii 2020


 

Bestimmungsänderungen

 

Das ÖFB-Präsidium hat in der Sitzung vom 29.05.2020, folgende Bestimmungsänderungen beschlossen:

Cupregeln

Hier kommt es zu Anpassungen an die geänderten IFAB-Spielregeln betreffend gelbe Karten im Elfmeterschießen. Demnach werden Verwarnungen (gegen sämtliche Spieler) nicht auf das Elfmeterschießen übertragen. Wenn gegen denselben Spieler während des Spiels und des Elfmeterschießens je eine Verwarnung ausgesprochen wird, gelten diese als zwei Verwarnungen und nicht als Feldverweis.

Vorschriften für den Nachwuchsspielbetrieb

Ab dem Spieljahr 2020/21 wird 2er und 3er Fußball in der U6 bzw. U7 verpflichtend eingeführt, alternativ kann auf 4 Mini-Tore ohne Tormann gespielt werden.

ÖFB-Regulativ

Bei der Berechnung der Ausbildungs- und Förderungsentschädigung ...

wird wegen der Einstellung des Spiel- und Trainingsbetriebes aufgrund der Covid-19-Pandemie das Frühjahrshalbjahr 2020 nur zur Hälfte angerechnet. Eine unterjährige Änderung der Leistungsstufe auf Basis abgebrochener Bewerbe (z.B. Regionalliga West) führt nicht zu einer Nachverrechnung von Entschädigungszahlungen. Zeiträume, in denen der Spielbetrieb aufgrund der Covid-19-Pandemie eingestellt ist, werden bei der Berechnung der Stehzeiten (z.B. § 12 Abs 4 oder § 11 Abs 6 Regulativ) nicht berücksichtigt. Die Einstellung des Spielbetriebes aufgrund der Covid-19-Pandemie gilt nicht als Einstellung des Spielbetriebes gemäß § 13 Abs 2 Regulativ.

Rechtspflegeordnung

Zeiträume, in denen der Spielbetrieb aufgrund der Covid-19-Pandemie eingestellt ist, können nicht zur Verbüßung von Zeitsperren genutzt werden.

Trainerordnung

Alle im Kalenderjahr 2020 auslaufenden Trainerlizenzen (Ausbildungserlaubnis) werden auch ohne Absolvierung einer Fortbildung bis 31.01.2021 verlängert.

Durchführungsbestimmungen des ÖFB-Cups

Die Regelung betreffend die Zurverfügungstellung von Eintrittskarten für den Gastverein wurde adaptiert. Sofern keine gleichwertigen (oder besseren) Eintrittskarten zur Verfügung gestellt werden, dürfen Stehplatzkarten für maximal € 12,- überlassen werden.

Da im Spieljahr 2019/20 die Cup-Bewerbe der Landesverbände abgebrochen worden sind, muss dies bei der Regelung der Teilnahmeplätze für das Spieljahr 2020/21 berücksichtigt werden. Diese Plätze können von den Landesverbänden im Rahmen ihrer Kontingente vergeben werden.

 Die Endfassung der entsprechenden Bestimmungen werden ab dem Zeitpunkt des jeweiligen Inkrafttretens auf der ÖFB-Homepage unterhttps://www.oefb.at/oefb/Verband/Oesterreichischer-Fussball-Bund/Bestimmungen-Regulativ veröffentlicht.

i.V. Dr. Thomas Hollerer ÖFB-Generalsekretär

 

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